Häufige Fragen zur Personzentrierten Weiterbildung
Hier findest du Antworten auf die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden – bevor, während und nach der Entscheidung für die Weiterbildung. Wenn deine Frage hier nicht dabei ist: Schreib mir einfach.
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Die vollständige Weiterbildung zur Personzentrierten Berater:in GwG dauert mindestens drei Jahre und umfasst 780 Stunden (nach GwG-Standard 2023). Sie gliedert sich in drei Module von je ca. einem Jahr. Es ist möglich, nach Modul 1 oder Modul 2 zu pausieren und das nächste Modul zu einem späteren Zeitpunkt zu absolvieren.
Muss ich an allen drei Modulen teilnehmen?
Nein. Du kannst auch nur Modul 1 oder Modul 1 und 2 absolvieren und erhältst jeweils eine Teilnahmebescheinigung. Den vollständigen GwG-Abschluss als Personzentrierte:r Berater:in erhältst du nach erfolgreichem Abschluss aller drei Module inklusive Lehrberatung und Abschlussarbeit.
Brauche ich einen Hochschulabschluss?
Für Modul 1 und 2 nicht. Für den vollständigen GwG-Abschluss (nach Modul 3) ist ein einschlägiger Hochschulabschluss oder eine Sonderzulassung erforderlich. Was das konkret für dich bedeutet, klären wir im persönlichen Gespräch.
In welchem Berufsfeld muss ich tätig sein?
Du musst in einem beratungsrelevanten Praxisfeld tätig sein – das umfasst Soziale Arbeit, Pädagogik, Pflege, Seelsorge, Coaching, Personalwesen, Führung und viele weitere Bereiche. Auch Menschen, die sich beruflich neu orientieren und in die Beratung einsteigen möchten, sind willkommen – sprich mich dazu an.
Wie oft und wo treffen wir uns?
Wir treffen uns 5–6 Mal pro Jahr an einem Wochenende (Freitag und Samstag) in Präsenz in Unna (NRW) sowie an einzelnen Online-Samstagen. Die Termine werden zu Beginn des Moduljahres gemeinsam festgelegt.
Kann ich Bildungsurlaub beantragen?
Als Einzelanbieterin kann ich keine Bildungsurlaubs-Anerkennung nach dem AWbG NRW anbieten. Viele Arbeitgeber genehmigen jedoch auf internen Antrag bis zu fünf Tage pro Jahr als Bildungsurlaub für berufliche Weiterbildungen. Das lohnt sich zu erfragen.
Kann die Weiterbildung gefördert werden?
Je nach persönlicher Situation kann ein Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters möglich sein. Auch Arbeitgeber in sozialen und pädagogischen Feldern unterstützen die Weiterbildung häufig – ein Gespräch mit der eigenen Einrichtung lohnt sich. Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Personzentrierter Beratung und Psychotherapie?
Personzentrierte Beratung und Gesprächspsychotherapie basieren auf demselben theoretischen Fundament – dem Personzentrierten Ansatz nach Carl Rogers. Der Unterschied liegt im Auftrag und im Kontext: Psychotherapie setzt eine Approbation voraus und dient der Behandlung psychischer Erkrankungen im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes. Personzentrierte Beratung bewegt sich im Beratungskontext – sie begleitet Menschen in Lebensfragen, Entscheidungssituationen, Krisen und Entwicklungsprozessen, ohne Diagnose oder Behandlungsauftrag.
Die GwG-Weiterbildung schult dich ausdrücklich darin, diesen Unterschied zu erkennen, professionell einzuhalten und bei Bedarf weiterzuverweisen.
Unterscheidet sich diese Weiterbildung von einer Systemischen Weiterbildung?
Ja – im Fokus und im Menschenbild. Die Systemische Weiterbildung richtet den Blick auf Beziehungssysteme, Muster und Wechselwirkungen zwischen Menschen. Die Personzentrierte Weiterbildung richtet den Blick auf die innere Erlebniswelt des einzelnen Menschen und auf die Qualität der Beziehung als Entwicklungsraum. Beide Ansätze sind anerkannt und wirksam – welcher besser zu dir passt, hängt von deinem Menschenbild und deinem Arbeitsfeld ab.
Was ist eine Lehrberatung und wer führt sie durch?
Lehrberatung ist eine Form der Einzelberatung, in der du selbst in der Rolle der ratsuchenden Person sitzt – geleitet von einer anerkannten GwG-Lehrberater:in. Sie umfasst insgesamt 15 Unterrichtsstunden und ist verpflichtender Bestandteil des vollständigen GwG-Abschlusses. Ich vermittle dir den Kontakt zu zugelassenen Lehrberater:innen.
Kann ich die Weiterbildung unterbrechen?
Ja. Unterbrechungen sind nach GwG-Standard möglich – zum Beispiel bei Erkrankung, Elternzeit oder beruflichen Veränderungen. Die bisher absolvierten Module werden anerkannt. Sprich mich frühzeitig an, wenn sich etwas ändert.
Was passiert, wenn ich erst unsicher bin, ob ich alle drei Module machen möchte?
Das ist vollkommen in Ordnung. Viele Teilnehmer:innen kommen zunächst für Modul 1 – und entscheiden sich im Lauf des ersten Jahres weiter. Du musst dich nicht von Anfang an für alle drei Module festlegen.