Förderung für Deine Weiterbildung
Beratungskompetenz und Gesprächsführung nach Rogers
Auf dieser Seite kläre ich Fragen zum neuen Bildungsscheck 2.0., ich habe die Förderrichtlinien und den ESF-Onlinenatrag direkt verlinkt und falls Du nicht aus NRW kommst, lohnt sich der Fördernavigator den Du ganz unten auf der Seite findest.
Denn eine mehrjährige Weiterbildung kostet Zeit und Geld, keine Frage. Und auch ein kürzerer Kurs ist nicht plötzlich günstig, nur weil er online stattfindet. Deshalb lohnt es sich, vor der Anmeldung zu Fort- und Weiterbildungen grundsätzlich zu prüfen, ob Du eine Förderung vom Land oder Bund nutzen kannst. Für Interessent:innen aus Nordrhein-Westfalen ist vor allem der Bildungsscheck 2.0 interessant: Er übernimmt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens 500 Euro.
Sowohl die Personzentrierte Weiterbildung, als auch mein Marekting-Online-Kurs für Berater:innen können grundsätzlich darüber gefördert werden.
Bildungsscheck 2.0 NRW: Das Wichtigste
Der Bildungsscheck richtet sich an Menschen, die:
- in Nordrhein-Westfalen wohnen,
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 50.000 Euro haben,
- bei gemeinsamer Veranlagung höchstens 100.000 Euro versteuern,
- und die Weiterbildung für ihre aktuelle oder angestrebte berufliche Tätigkeit nutzen.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Pro Person ist eine Auszahlung im Kalenderjahr möglich.
Vielleicht hast Du nach »Bildungscheck NRW« gesucht: Der offizielle Name des neuen Förderprogramms lautet Bildungsscheck 2.0.
Fördervoraussetzungen beim Land NRW prüfen
Ist die Personzentrierte Weiterbildung förderfähig?
Ich habe dazu direkt bei der zuständigen G.I.B. nachgefragt, bevor ich diese Informationen zur Förderung auf meiner Webseite ergänzt habe. Ja, meine Personzentrierte Weiterbildung ist grundsätzlich als berufsbezogene Weiterbildung einzuordnen. Sie vermittelt Beratungskompetenz, berufliche Gesprächsführung nach Rogers sowie fachliche, methodische und soziale Kompetenzen für die Arbeit mit Menschen.
Einzelne Inhalte dürfen allerdings nicht überwiegend der persönlichen Entwicklung dienen. Entscheidend ist immer der berufliche Bezug. Die abschließende Prüfung übernimmt die zuständige Bezirksregierung.
Eine Garantie kann und darf ich Dir deshalb nicht geben. Ich kann Dir aber die Unterlagen ausstellen, die Du für Deinen Antrag benötigst.
Können die einzelnen Module gefördert werden oder nur einmal die Weiterbildung?
Jedes der drei Module kann grundsätzlich als eigenständige Weiterbildungsmaßnahmen angemeldet werden.
Dafür werden sie jeweils separat benannt und abgerechnet. So kann beispielsweise ein Modul in einem Kalenderjahr und ein weiteres Modul im folgenden Kalenderjahr gefördert werden.
Wichtig ist das Datum der Antragseinreichung nach Abschluss des Moduls: In einem Kalenderjahr kann nur ein Antrag eingereicht werden.
Auch der Marketingkurs für Berater:innen?
Der Onlinekurs »Marketing für Berater:innen« vermittelt konkrete berufliche Kompetenzen für den Aufbau und die Weiterentwicklung einer eigenen Beratungspraxis:
- Positionierung und Angebotsentwicklung
- Preisgestaltung
- Website, SEO und GEO
- Social Media und digitales Marketing
- beruflicher Einsatz von KI
Damit kann auch der Marketingkurs grundsätzlich für den Bildungsscheck 2.0 infrage kommen.Ob der Kurs in Deinem Fall gefördert wird, entscheidet deshalb ebenfalls die zuständige Bezirksregierung.
So funktioniert die Antragstellung
1. Weiterbildung anmelden
Registriere die Weiterbildung spätestens einen Tag vor Beginn im ESF-Onlineportal. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
2. Weiterbildung besuchen
Nach Abschluss erhältst Du von mir eine Rechnung auf Deinen Namen und die ausgefüllte Teilnahmebestätigung.
3. Antrag einreichen
Lade Rechnung, Teilnahmebestätigung und Einkommensteuerbescheid im Portal hoch.
4. Entscheidung abwarten
Die Bezirksregierung prüft Deinen Antrag. Bei einer Bewilligung wird der Zuschuss direkt auf Dein Konto überwiesen.
Brauche ich einen Bildungsscheck, bevor ich mich anmelde?
Beim Bildungsscheck 2.0 wird kein Scheck mehr vorab bei mir eingelöst. Du meldest Deine Weiterbildung selbst im Portal an und beantragst die Erstattung nach dem Abschluss. Ich benötige dafür keine besondere Registrierung als Bildungsträgerin. Meine Aufgabe ist es, Dir eine ordnungsgemäße Rechnung und die erforderliche Teilnahmebestätigung auszustellen. Das Verfahren klingt erstmal komplizierter, als es ist. Wichtig ist vor allem dieser eine Punkt: Die Anmeldung im Portal muss spätestens am Tag vor Beginn Deiner Weiterbildung erfolgt sein.
Du wohnst nicht in Nordrhein-Westfalen?
Viele Bundesländer haben eigene Programme zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Die Voraussetzungen unterscheiden sich allerdings erheblich und ändern sich auch immer wieder. Über den Fördernavigator kannst Du nach Fördermöglichkeiten an Deinem Wohnort suchen.
Aktualisiert am 01.09.2026 von Jennifer Angersbach - Ausbilderin der GwG-Weiterbildung für Personzentrierte Beratung



